Gut zu wissen....
Die Asylbewerber müssen die Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises verlassen, wenn die Entscheidung über den Asylantrag unanfechtbar geworden ist, ein Aufnahmetitel erteilt wurde oder sechs Monate nach der Aufnahme durch das Landratsamt.
Der Landkreis Ludwigsburg teilt der Gemeinde Erligheim daher Asylbewerber für die sogenannte vorläufige Unterbringung (das heißt Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden) und zur Anschlussunterbringung (das heißt in der Regel anerkannte Flüchtlinge) zu. Die zugewiesenen Personen werden im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Nutzungsverhältnisses in einem Gebäude bzw. in einer Wohnung untergebracht. Die Unterkünfte sind möbliert und die Asylbewerber bringen meist ihre Matratze sowie persönliche Gegenstände, Kleidung und einen ersten Hausrat mit. Die Personen sind in der Regel weiterhin auf Hilfe angewiesen.
Momentan sind um die 40 Flüchtlinge in Erligheim untergebracht. Insgesamt verfügen die Quartiere derzeit über Kapazitäten für ca. 50 Personen, wobei in Erligheim momentan pro Person ca. 7,5 qm Wohn- und Schlaffläche zur Verfügung stehen. Dies entspricht den Vorgaben des FlüAG, nach denen jedem Bewohner mindestens 7 qm Raum zustehen. Bis zum 31.12.2015 gibt es jedoch noch eine Übergangsregelung, die sogar nur 4,5 qm Wohn- und Schlaffläche zulassen würde. - Zum Vergleich: Im Jahr 2013 betrug die durchschnittliche Wohnfläche pro Einwohner in Baden-Württemberg 46,2 qm (Quelle: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/165044/umfrage/wohnflaeche-pro-einwohner-je-bundesland/).
Die Herkunftsländer der derzeit in Erligheim untergebrachten Asylbewerber sind Syrien, Nigeria, Liberia, Somalia und Jemen.
Asylbewerber erhalten während der Dauer des Asylverfahrens Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Allerdings nur wenn sie wirklich bedürftig sind. Zuvor muss eigenes Vermögen für die Lebensunterhaltssicherung aufgebraucht werden. Eine alleinstehende Person bekommt ein Taschengeld in Höhe von 143 Euro im Monat, das ihr für persönliche Bedürfnisse zur Verfügung steht und meist in bar ausbezahlt wird. Darüber hinaus erhält sie Sachleistungen, die Grundbedürfnisse wie Ernährung, Unterkunft oder Kleidung abdecken. In den Gemeinschaftsunterkünften, in denen die Verpflegung selbst übernommen werden muss, erhöht sich der Betrag auf 325,61 Euro. Bei Familien oder sonstigen Lebensgemeinschaften reduziert sich der Betrag für den zweiten Erwachsenen auf 293,01 Euro und für die Kinder gibt es nach Alter gestaffelt nochmals weniger. - Zum Vergleich: Der Hartz IV Regelsatz für Alleinstehende liegt momentan bei 399 Euro.
Während der ersten 3 Monate des Asylverfahrens besteht ein Arbeitsverbot. Danach kann einem Asylbewerber die Ausübung einer Beschäftigung nachrangig erlaubt werden. Nachrangig bedeutet, dass eine Aufnahme der Beschäftigung nur möglich ist, wenn für die freie Arbeitsstelle kein Deutscher, kein EU-Bürger und kein Asylberechtigter zur Verfügung steht. Im Klartext bedeutet dies: Es kommen eigentlich nur Jobs in Frage, die sonst wirklich niemand will. Außerdem wird der Verdienst auf die Leistungsbezüge angerechnet.
Bereits während der Zeit des Arbeitsverbots dürfen Asylbewerber so genannte Arbeitsgelegenheiten im Rahmen gemeinnütziger oder kommunaler Tätigkeiten ausüben. Hierfür wird eine Aufwandsentschädigung von 1,05 €/Stunde gezahlt. Im Erligheimer Bauhof werden die Mitarbeiter momentan tatkräftig von einem serbischen Asylbewerber mit monatlich ca. 100 Stunden unterstützt.
Im Falle einer akuten Erkrankung erhalten Asylbewerber einen Krankenschein mit einer Gültigkeit von 3 Monaten für Allgemeinärzte und Zahnärzte. Facharztbehandlungen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Leistungsbehörde möglich. Apothekenrezepte sind zuzahlungsfrei, rezeptfreie Medikamente wie Kopfschmerztabletten und Hustensaft müssen von den Asylbewerbern jedoch selbst bezahlt werden.